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Allgemein

Büroarbeit während Corona

COVID-19 hat unser Zuhause zum Arbeitsplatz gemacht. Das hat unser gesamtes tägliches Leben beeinflusst. Unsere Familienmitglieder und Mitbewohner wurden zu Kollegen. Samstag fühlt sich an wie Mittwoch. Grenzen verschwimmen, unsere Kollegen rufen uns rundum die Uhr an. Wir arbeiten am Esstisch, im Bett, auf Sofas und – wenn wir Glück haben – im Home-Office.

Für die Zukunft wird es entscheidend für unsere Gesellschaft und unser Wohlbefinden sein, wie wir eine Balance finden zwischen persönlicher Interaktion und virtueller Zusammenarbeit.

Regelung zum Thema Home Office

„Unter dem Begriff Telearbeit werden dezentrale Bürotätigkeiten mithilfe von Informations- und Kommunikationstechniken verstanden.“
„Die beruflich bedingte „mobile Arbeit“, zum Beispiel das gelegentliche Arbeiten mit dem Laptop in der Freizeit oder das ortsungebundene Arbeiten, wie unterwegs im Zug, ist hingegen nicht vom Begriff Telearbeit umfasst und unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung.“
„Ein Telearbeitsplatz ist nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigtenbereitgestellt und installiert ist.“

Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Was muss vertraglich geregelt sein?

  • Kostenerstattung durch den Arbeitgeber
  • Haftung des Telearbeitnehmers
  • Betriebsrisiko
  • Versicherungsschutz
  • Datenschutzrechtliche Regelungen
  • Zutrittsrecht zum Telearbeitsplatz
  • Rückkehrmöglichkeit an einen betrieblichen Arbeitsplatz

Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Zurück ins Büro

Die Menschen kommen unter dem Eindruck der Krise zurück an den Arbeitsplatz und haben vielleicht Bedenken, Ihren Arbeitsplatz wie gewohnt zu nutzen.

Die Mitarbeiter müssen sich sicher fühlen, dass ihre Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Das Einhalten von Abstandsregeln, die Eigenkontrolle von Hygiene am Arbeitsplatz sind hier nur wenige essentielle Punkte die zu beachten sind.

Der kurz- und langfristige Tausch von Arbeitsplätzen, bedingt durch die Rotation von Mitarbeitenden sind Maßnahmen erschweren die notwendigen Schutzmaßnahmen zusätzlich. Dennoch sollten Sie Ihren Mitarbeitern Zuversicht, Sicherheit und damit ein produktives Umfeld gewährleisten.

Wie können wir
Ihnen helfen?

Wir entwickeln mit Ihnen zusammen neue Konzepte, die Ihre Unternehmenskultur unterstützen und die sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter eine optimale und auf die neuen Anforderungen angepasste Umgebung vorfinden.

  • Analyse
  • Workshops
  • anonymisierte Mitarbeiterbefragung
  • Erstellung bedarfsgerechter Planungen von unseren spezialisierten Innenarchitekten
  • Digitale Visualisierungstools (VR)
  • Produkt- und Raumlösungen

Ihr Ansprechpartner

Römer OfficeCenter
Fachabteilung Büroeinrichtung

Telefon: 0631 36662-13
E-Mail: einrichtungen@roemer-officecenter.de